Rechtsprechung
LG Hamburg, 24.01.2006 - 414 OH 2/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehung einer Vorschusspflicht des Antragsgegners im selbstständigen Beweisverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorschuss bei Ergänzungsfragen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wgk.eu (Kurzinformation)
Kostenvorschusspflicht des Antragsgegners bei Ergänzungsfragen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kostenvorschusspflicht des Antragsgegners bei Ergänzungsfragen? (IBR 2006, 240)
Papierfundstellen
- IBR 2006, 240
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 18.02.2009 - 15 W 1/09
Umfang der Vorschusspflicht im selbständigen Beweisverfahren
Stellt daher der Antragsgegner des selbstständigen Beweisverfahrens den Antrag, das zunächst auf Veranlassung des Antragsstellers eingeholte Sachverständigengutachten zu ergänzen oder stellt er selbstständige Beweisanträge, ist er insoweit vorschusspflichtig (LG Hamburg 13.07.2008, 325 OH 2/07;… LG Heidelberg 07.01.2008 7 OH 13/06, Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Zimmermann, GKG 2007, § 17 Rn. 2; anders noch LG Hamburg 24.01.2006, 414 OH 2/04).Vor diesem Hintergrund vermögen daher die von der Antragsgegnerin für ihren gegenteiligen Standpunkt angeführten Entscheidungen des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 24.01.2006 - 414 OH 2/04 -) und des Landgericht Berlin (Beschluss vom 10.01.2003 - 100 OH 4/98-), wonach bloße Ergänzungsfragen keine Vorschusspflicht des Antragsgegners auslösen, nicht zu überzeugen.
- LG Hamburg, 13.07.2008 - 325 OH 2/07
Selbstständiges Beweisverfahren: Vorschuss der Kosten einer ergänzenden …
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Antragsgegnerinnen Fragen stellen, die sich auf die Feststellungen des Sachverständigen zu den ursprünglichen Beweisfragen des Antragsgegners beziehen, also unselbstständige Beweisfragen sind, oder ob sie eine eigene Beweisfrage der Antragsgegnerinnen betreffen (anders LG Hamburg, Beschluss vom 24. Januar 2006, 414 OH 2/04 (juris), zusammengefasst in IBR 2006, 240 und BauR 2006, 735).